Das Leistungsangebot unserer Ordination Dr. Veronika Andrle für Allgemeinmedizin in Reutte in Tirol zeichnet sich durch sein breit gefächertes Spektrum aus. Unser engagiertes, erfahrenes und perfekt eingespieltes Team stellt Ihnen neben den herkömmlichen Leistungen einer Hausarzt-Praxis zusätzliche Schwerpunkte wie die 24-Stunden-Blutdruckmessung oder das Wundmanagement chronischer Wunden zur Verfügung. Ergänzend arbeiten wir bei Bedarf mit Verfahren aus der Komplementärmedizin. Unser Ziel ist es, die optimale Betreuung aller Patienten mit zahlreichen ambulanten Leistungen optimal sicherzustellen.
ausführliches anamnestisches Gespräch sowie Erstmaßnahmen wie Blutdruck messen, physikalische Untersuchung, Verordnung von Medikamenten sowie Zu- und Überweisungen, zum Beispiel im Hinblick auf Physiotherapie oder Heilbehelfe
Elektrokardiogramm (EKG)
Spirometrie (Lungenfunktionstest)
Akutlabor im eigenen Labor
Harnanalyse
ausführliches Routinelabor & spezifische Laboruntersuchungen in Zusammenarbeit mit diversen Laborinstituten
24-Stunden-Blutdruckmessung als Basisdiagnostik und zur Verlaufskontrolle von Blutdruckmedikation.
Wundmanagement chronischer Wunden
akute und chronische Schmerztherapie (Infusion-Infiltration-Medikation)
Infusionstherapien bei akuter Krankheit und aufbauende Infusionsbehandlungen
Ohrspülungen
palliativmedizinische Betreuung in Zusammenarbeit mit dem Palliativteam Reutte
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann einmal pro Jahr eine Vorsorgeuntersuchung (Gesundenuntersuchung) kostenlos in Anspruch genommen werden. Eine regelmäßige Vorsorge erlaubt das frühzeitige Erkennen etwaiger Risikofaktoren und Krankheiten, wodurch wiederum die Folgen zeitgerecht behandelt bzw. kontrolliert werden können.
In unserer Praxis genießt auch die Gesundheit Ihres Babys einen hohen Stellenwert. Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge von Schwangeren sowie Kleinkindern, und auch die internistische Untersuchung (17. bis 20. Schwangerschaftswoche) kann in unserer Ordination durchgeführt werden.
Nach der Geburt erfolgen in festgelegten Intervallen weitere Untersuchungen bis ins Kleinkindalter. Die jeweiligen Termine sind dem Mutter-Kind-Pass zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung in der Ordination von Dr. Veronika Andrle in Reutte in Tirol ausschließlich nach Voranmeldung durchgeführt wird. Dadurch können lange Wartezeiten vermieden werden und unser aufmerksames und erfahrenes Team kann sich in aller gebotenen Ruhe optimal um Ihr Kind und sein Wohlergehen kümmern.
Atteste zur Vorlage bei Versicherungen und Behörden
Kuranträge
Sportuntersuchungen
Impfungen und Impfberatung
reisemedizinische Beratungen – diese Leistung wird auf Wunsch als Termin vereinbart, geben Sie uns bitte im Vorfeld innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens Ihr Reiseziel bekannt, damit wir Sie optimal beraten können.
Akupunktur
Die Neuraltherapie – ein regulatorisches, ganzheitliches, komplementäres Verfahren – findet bei akuten und chronischen Erkrankungen Anwendung. Sie stammt aus der Schulmedizin und zielt darauf ab, gestörte Regelsysteme anhand von Injektionen eines Lokalanästhetikums wieder in Balance zu bringen. Wir sehen diese komplementärmedizinische Methode als ergänzende Maßnahme, die wir in unserer Ordination für Allgemeinmedizin bei Bedarf einsetzen. Ausführliche weiterführende Informationen finden Interessierte auf der Website der Österreichisch Medizinischen Gesellschaft für Neuraltherapie und Regulationsforschung unter www.neuraltherapie.at.
Beim Therapie-Aktiv-Programm bei Diabetes mellitus erfolgt dreimonatlich eine klinische Untersuchung sowie die erforderlichen laborchemischen Kontrollen.
Wir arbeiten in unserer Praxis mit folgenden Ordinationen und Instituten zusammen:
Dr. Schmoigl, Telfs
Dr. Obrist, Zams
Institut für Hygiene & Mikrobiologie, Universitätsklinik Innsbruck
Derzeit sind folgende ELGA-Gesundheitsdaten in ELGA verfügbar: ärztliche/pflegerische Entlassungsbriefe sowie teilweise Radiologie- und Laborbefunde aus Krankenanstalten und Medikationsdaten aus Ordinationen/Gruppenpraxen bzw. Apotheken. Alle anderen Gesundheitsdaten sind in ELGA nicht verfügbar.
Über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at können Sie auf Ihre in ELGA gespeicherten Gesundheitsdaten zugreifen. Für den Einstieg benötigen Sie eine Bürgerkarte/Handy-Signatur. Sie können auch über die ELGA-Ombudsstelle, die Standorte in jedem Bundesland errichtet hat, erfahren, welche Gesundheitsdaten von Ihnen in ELGA verfügbar sind und wer wann auf diese zugegriffen hat. Jede Verwendung von ELGA wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Sie können somit jederzeit alle Zugriffe lückenlos nachvollziehen.
Sie selbst und Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt im Spital können bei Verwendung Ihrer e-card Ihre ELGA verwenden. In Ordinationen und Gruppenpraxen haben Ärztinnen/Ärzte nur auf Ihre Medikationsdaten Zugriff, außer die Ärztin/der Arzt nimmt freiwillig an e-Befund teil. Derzeit verwenden auf Grund der technischen Qualität der e-Befunde allerdings nur wenige Ärztinnen/Ärzte den e-Befund. Jeder Zugriff wird protokolliert. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen haben.
Nein! Das persönliche Gespräch ist nicht ersetzbar.
Durch ELGA werden Medikationsdaten für Sie und Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt einsehbar. ELGA stellt Ihnen eine Liste aller Medikamente, die Ihnen verschrieben bzw. an Sie abgegeben worden sind, zur Verfügung („e Medikationsliste“). Damit wird das Risiko gesenkt, dass Ihnen zukünftig ein falsches Medikament verschrieben wird.
Alle! Sie haben das Recht, jederzeit Ihre ELGA zu verwenden. Sie haben u.a. das Recht, Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zu sperren, zu entsperren, zu löschen bzw. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter für die Einsicht in Ihre ELGA zu sperren, zu entsperren oder einfach nur die Zugriffszeit von 28 Tagen zu verkürzen. Für bestimmte Ärztinnen und Ärzte des besonderen Vertrauens kann die Zugriffszeit auch bis zu einem Jahr verlängert werden. Sie haben auch das Recht, der Verwendung von ELGA zu widersprechen, also sich ganz von ELGA oder einzelnen Arten von ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befund oder e-Medikation) abzumelden. In diesem Fall werden alle davon betroffenen Daten unwiderruflich gelöscht bzw. unzugänglich gemacht. In dieser Zeit werden auch keine neuen ELGA-Gesundheitsdaten aufgenommen. Sie können sich jederzeit wieder anmelden. Alle diese Vorgänge sind im Protokollierungssystem vermerkt. Sie selbst können keine e-Befunde oder Medikationsdaten in ELGA speichern. Ihr Arzt/Ihre Ärztin will Sie optimal behandeln. Informieren Sie ihn/sie bitte, wenn Sie Medikamente einnehmen, die in ELGA nicht eingetragen sind.
Nein, weil Sie vom Gesetz vor Benachteiligung geschützt sind. Sie dürfen weder beim Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Kostentragung benachteiligt werden. Allerdings liegt es in Ihrer Verantwortung, falls wegen des Fehlens dieser Daten eine (zukünftige) Behandlung gar nicht oder nicht ausreichend erbracht werden kann. Die Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet, Sie zu fragen, ob Sie ELGA-Gesundheitsdaten ausgeblendet bzw. gesperrt oder gelöscht haben; diese Information müssen Sie gegebenenfalls unaufgefordert geben.
Ja, Sie haben das Recht der Bereitstellung Ihrer im Rahmen der aktuellen Behandlung entstandenen Gesundheitsdaten im Wege von ELGA zu widersprechen (situatives Opt-Out). Sie können dadurch verhindern, dass jene Gesundheitsdaten, die während Ihrer Behandlung/Behandlungsserie entstehen, in Ihre ELGA aufgenommen werden. Falls Sie ein situatives Opt-Out wünschen, informieren Sie bitte Ihre Ärztin/Ihren Arzt am Beginn der Behandlung. Dieses situative Opt-Out gilt für die konkrete Behandlung/Behandlungsserie bis auf Widerruf. Wir weisen Sie speziell auf dieses Widerspruchsrecht hin, insbesondere falls bei Ihnen eine psychische Erkrankung behandelt oder eine HIV-Infektion vorliegt, eine genetische Untersuchung, eine Substitutionsbehandlung oder ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.
Weitere Informationen bei der ELGA-Serviceline unter
050 124 4411 – werktags von Mo. bis Fr. von 7 Uhr bis 19 Uhr,
auf www.gesundheit.gv.at oder www.elga.gv.at
Mo: 8:00 – 11:30 & 16:00 – 18:15
Di: 8:00 – 11:30
Mi: 8:00 – 11:30
Do: 8:00 – 11:30 & 16:00 – 18:15
Fr: 8:00 – 11:30
Patientenannahme bis max. 1 Stunde vor Ordinationsschluss! Ausnahme Terminpatienten